Abmeldung (Wohnung) 
Beschreibung
Seit 01. Juni 2004 ist es bei Umzügen innerhalb Deutschlands nicht mehr erforderlich sich abzumelden. Es genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnortes, die die bisherige Meldebehörde verständigt.
Wird die Hauptwohnung ins Ausland verlegt, bleibt die Pflicht zur Abmeldung wie bisher bestehen. Ebenso ist eine Nebenwohnung abzumelden, wenn sie aufgegeben wird.
Den in diesen wenigen Fällen noch notwendigen Ab-Meldeschein können Sie mit Hilfe der unten stehenden Anwendung selbst erstellen (siehe eDienste). Da Ihre Unterschrift erforderlich ist, dürfen Sie den Meldeschein leider nicht als E-Mail übersenden. Bitte drucken Sie den Meldeschein aus und übersenden Sie ihn in Papierform unterschrieben an:
Stadt Erlangen, Bürgeramt, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen.
Oder kommen Sie einfach bei uns vorbei. Wir haben 38 Stunden pro Woche für Sie geöffnet. Dann drucken wir den Meldeschein für Sie aus unserem Melderegister und Sie brauchen ihn nur zu unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass Abmeldungen von Kindern unter 16 Jahren von mindestens einem gesetzlichen Vertreter zu unterscheiben sind. In Zweifelsfällen kann die Unterschrift beider Eltern bzw. die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses erforderlich sein.
Fristen
Die Abmeldung ist innerhalb einer Woche nach Aufgabe der Wohnung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Melderechtsrahmengesetz
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