Beglaubigung von Kopien 
Beschreibung
Im Bürgeramt können Sie Kopien eines Schriftstückes amtlich beglaubigen lassen.
Bitte beachten Sie folgende Sonderfälle:
- Kopien von Personenstandsurkunden (z.B. Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden...) dürfen nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Urkundenstelle des jeweiligen Standesamtes, das die Urkunde ausgestellt hat.
- Beglaubigungen für das Rentenversicherungsverfahren werden von der Abteilung Sozialversicherungsangelegenheiten des Bürgeramtes gebührenfrei vorgenommen (siehe Kontakte).
- Kopien von Approbationsurkunden und anderen Dokumenten, die im Zusammenhang mit dem ärztlichen Beruf stehen, können in der Geschäftsstelle des Ärztlichen Kreisverbandes Erlangen, Bauhofstraße 6, 91052 Erlangen, gebührenfrei beglaubigt werden.
Hinweis: Zahnärzte fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ärztlichen Kreisverbandes Erlangen. Ansprechpartner ist der Zahnärztliche Bezirksverband Mittelfranken, Laufertorgraben 10, 90489 Nürnberg
Fristen
Die Beglaubigung des Bürgeramtes wird unmittelbar am Serviceplatz im Bürgeramt vorgenommen. Keine weitere Bearbeitungszeit.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Original des Schriftstückes
- ggf. Kopien des Schriftstückes (können gegen Gebühr auch vom Bürgerbüro erstellt werden)
Kosten
Die Mindestgebühr je Dokument beträgt 5,00 Euro. Bei fremdsprachigen Dokumenten beträgt die Mindestgebühr je Dokument 10,00 Euro. Vom Bürgeramt für Sie gefertigte Kopien kosten pro Seite 0,25 Euro.
Rechtsgrundlagen
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Verordnung über Beglaubigungen (BeglV)
Dienstleistungen der Stadt